AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NET-Solutions & EDV Service GmbH

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NET-Solutions bilden die vertragliche Grundlage für alle Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, die die NET-Solutions gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen, sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NET-Solutions und der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners der NET-Solutions gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NET-Solutions, soweit eine anderslautende Regelung nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Die Softwarebedingungen sowie die Allgemeinen Lieferbedingungen, jeweils herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (abrufbar unter: www.feei.at), in der jeweils aktuellen Fassung, bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NET-Solutions.  Im Falle des Vorliegens von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Lieferbedingungen sowie den Softwarebedingungen, gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NET-Solutions & EDV Service GmbH vor.

Sofern vereinbart, stellt die NET-Solutions dem Kunden Produkte von Drittanbietern (z.B. Cloud-basierte Dienste) zur Verfügung. Die NET-Solutions übernimmt keine Gewährleistung/Haftung für die Funktionalität der Produkte von Drittanbietern.

2. Die Geschäftszeiten von NET-Solutions sind Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Für Dienstleistungen außerhalb dieser Geschäftszeiten wird ein Zuschlag von 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sonn- und Feiertagsstunden werden mit einem Zuschlag von 100% in Rechnung gestellt.
3. Die in Anboten der NET-Solutions genannten Entgelte verstehen sich als freibleibend. Im Übrigen endet die Bindung der NET-Solutions an von ihr gemachte Anbote, wenn diese nicht innerhalb der im Anbot genannten Bindungsfrist, mangels Nennung einer solchen innerhalb einer Frist von zwei Wochen mittels schriftlicher firmenmäßiger Zeichnung angenommen werden; für die Ermittlung des Fristbeginnes ist das Datum des Anbotes maßgeblich; für die Fristwahrung das Einlangen der schriftlichen Annahme des Anbotes bei NET-Solutions.
4. Die Rechnungsstellung durch NET-Solutions erfolgt mit einem Zahlungsziel von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung netto. Für den Verzugsfall werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vereinbart. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt zur Vornahme von Abzügen oder zur Einbehaltung von Zahlungen, sowie zur Vornahme von Aufrechnungen.

Die NET-Solutions ist berechtigt, die von ihr zu erbringenden EDV-Dienstleistungen in Teilleistungen abzurechnen und zur Zahlung fällig zu stellen.

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners ist Villach. Die NET-Solutions ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner auch nur mit einer Leistung aus diesem Vertrag in Verzug gerät, oder aus anderen schwerwiegenden Gründen.

5. Die von NET-Solutions gelieferte und installierte Hard- und Software verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes durch den Vertragspartner im Eigentum von NET-Solutions. Für den Fall, dass NET-Solutions lediglich EDV-Dienstleistungen erbringt, bleibt das von NET-Solutions hierdurch hergestellte Werk (Produkt) bis zu dessen vollständiger Bezahlung im Eigentum von NET-Solutions.

Das geistige Eigentum und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechte, insbesondere das Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der von NET-Solutions erbrachten Leistungen bei der NET-Solutions. NET-Solutions ist berechtigt, im Falle des Rücktrittes vom Vertrag wegen des Verzuges des Vertragspartners mit auch nur einer Leistung aus dem Vertrag, den Urzustand, der vor Beginn der von NET-Solutions erbrachten Leistungen bestanden hat, wiederherzustellen, insbesondere die installierten Programme zu deinstallieren. Dem Vertragspartner ist es jedenfalls untersagt, das Werk zu nutzen, solange er mit der Erbringung auch nur einer von ihm geschuldeten Leistung im Verzug ist.

6. Die Nutzung des von NET-Solutions hergestellten Werks (Produkt) ist ausschließlich dem Vertragspartner vorbehalten. Auch die nur kurzfristige Überlassung des von NET-Solutions hergestellten Werks an andere Personen ist ohne ausdrückliche, schriftliche und vorhergehend eingeholte Zustimmung der NET-Solutions verboten.
7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was den Interessen von  NET-Solutions schaden könnte, insbesondere jeglichen Eingriff in Immaterialgüterrechte der NET-Solutions & zu unterlassen.
8. Eine Haftung der NET-Solutions für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter oder unsachgemäßes Eingreifen des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.

Im Übrigen haftet NET-Solutions nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Der Schadenersatz wird pro Schadenfall wird mit einem Betrag in Höhe von € 2.000,00 begrenzt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Ansprüche gegen NET-Solutions, welcher Art auch immer, verjähren nach Ablauf eines Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Entstehens.

9. Für alle Rechtsverhältnisse zwischen der NET-Solutions und dem Kunden gilt die Anwendbarkeit Österreichischen Rechts, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens, als vereinbart.
10. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus allen Vereinbarungen, denen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der NET-Solutions zugrunde liegen, sowie auch für alle Streitigkeiten darüber, ob ein Vertragsverhältnis diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt wird, Villach vereinbart.
11. Sollte eine Bestimmung dieser vorstehenden Bedingungen gegen ein gesetzliches Gebot verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein oder werden, so gilt als vereinbart, dass dieser Umstand auf die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile des Vertrages und dieser Bedingungen keine Auswirkungen hat und verpflichten sich die Vertragsparteien diesfalls, unverzüglich an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten am nächsten kommt. Dies gilt auch für Auslegung der unwirksamen Bestimmung.
12. Die NET-Solutions wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes (DSGVO) beachten und die für den Datenschutz im
Verantwortungsbereich der NET-Solutions erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
13. Der Vertragspartner bestätigt durch seine Unterschrift die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: März 2023